Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Von einem Rentner während des Arbeitslebens bezogene Sonderzahlungen (beispielsweise ein „13. Gehalt“, ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld) wirken sich bereits heute rentensteigernd aus und bilden einen Teil der monatlichen Rente
Das Rentenrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Erfordernis der Nachweiserbringung vor.
Wie Sie selbst schon richtig schreiben, hat das Ganze mit unterschiedlichen Zahlungsterminen zu tun:
Diesen Zuschlag erhalten alle Rentnerinnen und Rentner bei einem Rentenbeginn ihrer Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014.