Antwort 03.07.2026 von Christoph Ploß CDU
Ihre Darstellung weise ich zurück.
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Die Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern beruhen darauf, dass Beamte nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Ich halte eine Attestpflicht ab dem ersten Tag bei gleichzeitiger Beendigung der telefonischen Krankschreibung nicht für zielführend.
Ihre Darstellung weise ich zurück
Krankschreibung braucht wieder klare Hürden.
Wir werden zudem das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen.