
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Zurzeit erreichen das Regierungspräsidium Darmstadt sehr viele Fragen zum neuen Staatsangehörigengesetz (StAG), weshalb die Beantwortung etwas Zeit benötigt. Durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind es mehrere tausend Anträge, die beantwortet werden müssen.
Die sicherste Variante wäre es, die AfD zu wählen, die nach der nächsten Bundestagswahl dieses Gesetz rückgängig machen kann
Die Lebensunterhaltssicherung wurde im Rahmen der Einbürgerungsreform neu strukturiert.
Ich habe mich aber dafür eingesetzt, dass Schülerinnen und Schüler eine der Gruppen sind, für die das Ermessen besonders in Betracht kommen sollte. In diesem Sinne haben wir im Innenausschuss des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Sichtweise der Regierungskoalitionen auf die Ermessenseinbürgerung zusammenfasst.
in Bildungsgutschein fällt in den Rahmen des SGB III und ist kein Hindernis für eine Einbürgerung.