
Antwort 06.02.2024 von Hakan Demir SPD
Eine Beibehaltungsgenehmigung gilt nur für im Ausland lebende Deutsche.
Eine Beibehaltungsgenehmigung gilt nur für im Ausland lebende Deutsche.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen zusätzlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können, die aus Ländern ohne Auslieferungsabkommen stammen.
Die Auslieferung an die deutsche Justiz kann auf vertragsloser Grundlage erfolgen.
Die Einbürgerungszusicherung ist verlängerbar, in vielen Fällen wird sie auch direkt für 2 Jahre ausgestellt.
Ziel der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist es vor allem, Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben - die also hier ihren Lebensmittelpunkt haben, Steuern zahlen, Familien gründen, Teil dieses Landes sind - gleiche Rechte und vollständige Teilhabe zu ermöglichen.