Nach meiner Einschätzung ist beides möglich: Sie können die Einbürgerung vor dem Inkrafttreten beantragen. Die neuen Regeln werden dann trotzdem angewendet, da der Prozess in der Regel länger als drei Monate dauert.
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Sie können aber erst die türkische Staatsangehörigkeit annehmen, wenn die Reform in Kraft getreten ist. Tun Sie dies vorher, verlieren Sie automatisch die deutsche. Die Reform wird wahrscheinlich zu Mitte des Jahres in Kraft treten.
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Zunächst muss das von Bundestag (19.01.) und Bundesrat (02.02.) verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Eine Beibehaltungsgenehmigung gilt nur für im Ausland lebende Deutsche.