
(...) Bei 5G handelt es sich um eine nicht-ionisierende Strahlung, die die menschliche DNA nicht direkt beeinträchtigt. (...)
(...) Bei 5G handelt es sich um eine nicht-ionisierende Strahlung, die die menschliche DNA nicht direkt beeinträchtigt. (...)
(...) Grundlage für die Regulierung der Strahlenbelastung ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses folgt dem Grundsatz des Vorsorgeprinzips, welches auch im Bereich der Mobilfunkstrahlung konsequent angewendet werden muss. (...)
(...) Des Weiteren wurde Ende 2018 eine Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation verabschiedet. Darin heißt es: „Es ist zwingend notwendig, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung keinen gesundheitsschädlichen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt wird. Die Mitgliedstaaten sollten dieses Problem unionsweit unter Wahrung der Kohärenz und unter besonderer Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips [...] angehen“ (Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972&from=en, Erwägungsgrund 110). (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Auch wir Grüne blicken kritisch auf den anstehenden 5G-Mobilfunkausbau. Grundsätzlich bieten die Entwicklung und Nutzung moderner Technologien Chancen, die eine genaue Abwägung mit möglichen Risiken erfordern. (...)
(...) Im Zuge des 5G-Aufbaus hat die Bundesnetzagentur Eckpunkte für Sicherheitsanforderungen für den Netzausbau festgelegt, die für alle Unternehmen gelten, die sich am Ausbau beteiligen wollen. Der genaue Sicherheitskatalog steht allerdings noch nicht fest. (...)
(...) Das Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass bei einem „umsichtigen“ Aufbau der nötigen Infrastruktur auch durch 5G keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind. Nichtsdestotrotz stellt es fest, dass in Bezug auf die mit 5G geplante Nutzung zusätzlicher Frequenzbänder im Zenti- und Millimeterwellenlängenbereich erst wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen. (...)