Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
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Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Mir sind solche Fälle tatsächlich nicht bekannt
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Eine Einbürgerungszusage gilt im Regelfall ein Jahr lang. Konkrete Fragen zu Ihrem Antrag und der Dauer der Bearbeitung klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.