
Die Frist dient dazu, dass alle Behörden sich ausreichend auf das neue Gesetz vorbereiten können, inklusive der noch erfolgten Änderungen im parlamentarischen Verfahren
Die Frist dient dazu, dass alle Behörden sich ausreichend auf das neue Gesetz vorbereiten können, inklusive der noch erfolgten Änderungen im parlamentarischen Verfahren
Die Reform tritt drei Monate nach Beschluss in Kraft, das wäre dann zu Mai 2024.
Wir beschließen die Staatsangehörigkeitsreform diesen Freitag im Bundestag, Anfang Februar kommt dann der Bundesratsbeschluss.
seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 führt die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde vergangenen Freitag, 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Diese Zustimmung steht noch aus.
Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde, was unter die "besonderen Integrationsleistungen" in den genannten Bereichen fällt. Fragen Sie gerne vor Ort bei Ihrer Einwanderungsbehörde oder auch der lokalen Migrationsberatung nach, was beispielsweise darunter gefasst wird.