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  Gemäß §19 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes müssen alle Gemeinden bis zum 31.12.2026 die Potenziale zur Entsiegelung ihres Gebiets identifizieren und in einem speziell dafür bereitgestellten Entsiegelungskataster des Landes erfassen.
Wir wollen die Versiegelung von Flächen auf das unvermeidbare Maß reduzieren und für nicht vermeidbare Versiegelungen eine Ausgleichspflicht regeln.
Ich Kann Ihnen aber versichern, dass ich in meiner Arbeit im EU-Parlament alles dafür gebe, die EU klimaneutral zu machen und dafür zu sorgen, dass alle Menschen nachhaltig leben können!
Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir dafür gesorgt, dass das Klimaabkommen konkret wird: Es bietet einen wirkungsvollen Kontrollmechanismus zur Erreichung der Klimaziele.