ich begrüße im Kampf gegen COVID-19 jeden guten Impfstoff und jedes wirksame Medikament. Ich halte es allerdings für richtig, dass in Deutschland grundsätzlich nur COVID-19-Impfstoffe zum Einsatz kommen, die in der EU zugelassen sind und bei denen eine ausreichende pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 20.01.2022 von Lars Castellucci SPD
Antwort 25.01.2022 von Adis Ahmetović SPD
Wir werden weiterhin Kontakte reduzieren und die Übertragung der Krankheit eindämmen müssen.
Antwort 18.01.2022 von Juliane Nagel Die Linke
Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag überlässt das Thema der Corona-Pandemie nicht der AfD. Das zeigen auch die zahlreichen parlamentarischen Initiativen im Landtag.
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort ausstehend von Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein CDU
Antwort 31.01.2022 von Klaus Holetschek CSU
Nach § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) stehen geimpfte Personen im Sinne von § 2 Nr. 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, ab Erhalt der Impfung getesteten Personen gleich.