Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden.
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Im von der Bundesregierung vorgestellten Entwurf zum Tierschutzgesetz sehe ich gerade auch in Hinblick auf Regulierungen von Tiertransporten einige Defizite.
Ich bin überzeugt, dass das neue Tierschutzgesetz dazu beitragen wird, dass Tiere in unserem Land weniger Schmerz und Leid erfahren und wir sie zukünftig noch besser schützen können.
Unser Ziel ist dabei etwa auch eine nachhaltige, zukunftsfähige Landwirtschaft, in der die Bäuerinnen und Bauern ökonomisch tragfähig wirtschaften können und die Umwelt, den Tieren und dem Klimaschutz gerecht wird.
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie sie im Mai vergangenen Jahres vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegt wurde, ist das umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der letzten Jahrzehnt