
(...) Andere Staaten sollen Migranten besser behandeln, damit sie dort oder in ihrer Heimat ein würdevolles Leben führen können. Die nationale Souveränität Deutschlands wird durch den UN-Migrationspakt nicht angetastet, das stellen wir klar. (...)
(...) Andere Staaten sollen Migranten besser behandeln, damit sie dort oder in ihrer Heimat ein würdevolles Leben führen können. Die nationale Souveränität Deutschlands wird durch den UN-Migrationspakt nicht angetastet, das stellen wir klar. (...)
(...) „Keine rechtlich bindende Übereinkunft“ ergibt sich schnell aus folgender Bekräftigung: „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereiches dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschließlich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, unter Berücksichtigung des verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht.“ (Nummer 15 c) (...)
(...) Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten zukommen lassen würden. Dann werde ich Ihnen zeitnah antworten. (...)
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Zusendung der fünf Thesen. Ich stimme diesen Thesen nicht zu.
(...) Die grüne Bundestagfraktion begrüßt den UN-Migrationspakt seit langem, vor allem dessen multilateralen Ansatz. Es ist der erste Versuch überhaupt, sich innerhalb der Vereinten Nationen im Umgang mit Migrationsprozessen auf ein gemeinsames internationales Regelwerk zu verständigen. (...)
(...) Die magischen Fähigkeiten, die Herr Aust dem Pakt in These 1 zuschreibt, besitzt dieser nicht. Es ist auch nirgends die Rede davon, dass Staaten keine Unterscheidungen zwischen illegalisierter und legaler Migration mehr treffen müssten. Auch das behauptete „volle Zugriffsrecht auf die Leistungen des Sozialstaats“, die er postuliert, existiert ebenfalls schlicht nicht. (...)