
Das sehe ich auch so: es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift.
Das sehe ich auch so: es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift.
Wir sind ja bereits seit längerem im Austausch und ich ziehe auch weiterhin den persönlichen und direkten Kontakt vor. Deshalb werden Sie meine Antwort auf direktem Wege erhalten.
Mit Schreiben vom 21. Juni haben meine Kollegin Frau Breher und ich ihnen zu diesem Thema geschrieben. Ich schicke Ihnen dieses Schreiben sehr gerne per Email noch einmal zu.
Unsere Argumente sind in vielen Antworten nun ausreichend ausgetauscht.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker leisten einen Beitrag zur Vielfalt im Gesundheitssystem.
Ich gehe selbst regelmäßig zur Osteopathie und bin damit ein großer Fan von ganzheitlichen Ansätzen.