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Portrait von Frank Bsirske
Antwort 13.07.2022 von Frank Bsirske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Bürgergeld an sich betrifft zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Leistungen nach dem SGB II.

Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Antwort 07.07.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Bürgergeld bezieht sich nur auf das SGB II. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zählt damit nicht zum Bürgergeld.

Portrait von Saskia Esken
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Portrait von Annika Klose
Antwort 20.12.2022 von Annika Klose SPD

Viele der Reformen im Bürgergeld, die vor allem darauf ausgerichtet sind, dass Leistungsberechtigte nachhaltig einen Arbeitsplatz zu finden, werden die Leistungsberechtigten im SGB XII leider nicht betreffen

Portrait von Pascal Kober
Antwort 01.02.2023 von Pascal Kober FDP

Die Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderung sind andere Sozialleistungen, die – wie Sie selbst schon schreiben – entsprechend in einem anderen Sozialgesetzbuch (SGB XII) verortet und daher nicht im Bürgergeld eingeschlossen sind.

Portrait von Kevin Kühnert
Antwort ausstehend von Kevin Kühnert SPD