Die Regelung von §218 ist eine sensible Gewissensfrage, die ich nicht zum Wahlkampfthema mache
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Versorgungslücken schließen, Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integrieren, Kosten übernehmen. Reform §218 StGB über Gewissensentscheidung im Bundestag.
Bereits in der Vergangenheit habe ich mich klar für die Abschaffung des § 218 StGB ausgesprochen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten.
Eine Reform des Abtreibungsrechts sollte zügig nach der Bundestagswahl erfolgen. Diese komplexe Debatte gehört aber nicht in die Wahlkampfzeit.
Mir wäre es wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin klaren Regeln unterliegt aber nicht mehr im Strafgesetzbuch verankert ist. Die Beratungspflicht und die 12-Wochen-Frist müssen bleiben, so kann das ungeborene Leben geschützt werden und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird respektiert.
Eine moderne Gesellschaft, die sich den Werten von Freiheit und Selbstbestimmung verpflichtet fühlt, muss bereit sein, eine sachliche Debatte über die Reform des § 218 StGB zu führen