Uns scheint nicht nur die Maßnahme vollkommen unangemessen, sondern auch nicht kontrollierbar.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 17.11.2021 von Stephan Brandner AfD
Antwort 22.12.2021 von Josephine Ortleb SPD
Dagegen sind jedoch Lebensbereiche ausgenommen, die unmittelbar den Grundbedürfnissen dienen, also z.B. der Gang zum Lebensmittelgeschäft, wofür es keinen Schnelltest bedarf. Damit haben die Bürger:innen freie Entscheidungsmöglichkeiten.
Antwort 07.03.2022 von Renata Alt FDP
Selbstverständlich sind Teststationen dazu verpflichtet, entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Risiko von Ansteckungen an Teststationen zu verhindern.
Antwort 22.11.2021 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU