Antwort 16.02.2026 von Jan Wenzel Schmidt AfD
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
Sehr geehrte Frau K.,
Wenn Parteien verfassungsfeindliche Positionen oder Inhalte vertreten, halte ich es für sinnvoll und notwendig, Verbotsverfahren zu prüfen und ggf. durchzuführen.
Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens