Antwort 05.09.2005 von Antje Blumenthal CDU
Sehr geehrte Frau Tesch,
Sehr geehrte Frau Tesch,
Sehr geehrter Herr Köhler,

In der Tat wurde ich bereits von einem Gericht verurteilt. Allerdings ist dies bereits längere Zeit her und ich habe mir seitdem nichts mehr zu schulden kommen lassen.

Sehr geehrter Herr Woitzik,
Sehr geehrter Herr Woitzik,