Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Valerio G. • 05.02.2019
Antwort von Matthias Bartke SPD • 11.02.2019 (...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. (...)
Frage von Brigitte S. • 04.02.2019
Antwort von Matthias W. Birkwald Die Linke • 08.02.2019 (...) Pflege darf nicht arm machen – weder die zu pflegenden Menschen noch ihre Familienangehörigen. Aus dieser Sicht heraus unterstützen wir jeden Schritt, der die gegenwärtige Regelung in der „Hilfe zur Pflege“ zumindest verbessert. (...)
Frage von Brigitte S. • 04.02.2019
Antwort von Kerstin Tack SPD • 05.02.2019 (...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden soll. (...)
Frage von Doris S. • 03.02.2019
Antwort von Matthias Bartke SPD • 11.02.2019 (...) Es war uns als SPD deshalb ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (...)
Frage von Alina H. • 03.02.2019
Antwort von Matthias Bartke SPD • 11.02.2019 (...) vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Elternunterhalt. Ich kann mir vorstellen, dass die gegenwärtige Regelung zur Unterhaltspflicht der Kinder für Ihre Familie sehr belastend ist. (...)
Frage von Andreas S. • 02.02.2019
Antwort von Uwe Witt parteilos • 05.02.2019 (...) Wir fordern deshalb, § 94 SGB XII um eine Regelung zu ergänzen, nach der bei der stationären Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt bleiben, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Zudem soll auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben. (...)