Antwort 19.07.2021 von Jürgen Trittin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Einschränkung von Grundrechten darf in unserer Demokratie nur das allerletzte Mittel zur Gefahrenabwehr sein und muss eine absolute Notfallregelung bleiben.
Die Einschränkung von Grundrechten darf in unserer Demokratie nur das allerletzte Mittel zur Gefahrenabwehr sein und muss eine absolute Notfallregelung bleiben.
(...) geht am Ende nicht darum, jemanden mit den Einschränkungen zu bestrafen, sondern darum, Menschenleben zu schützen (...)
(...) Wir müssen alles in der Macht Stehende tun, um die vierte Welle zu verhindern. (...)
Auch ich habe nicht den Stein des Weisen, aber ich halte es für dringend geboten, die bisherige Corona-Politik zu verändern.