Ich werde dem Gruppenantrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen zustimmen.
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Grundsätzlich steht die AfD zum Recht auf Leben und möchte Ausnahmen nur in Härtefällen, was bei Vergewaltigung und medizinischer Notwendigkeit gegeben wäre.
Wir SPD-Abgeordneten sind der Meinung, dass der Abbruch einer Schwangerschaft bis zum Ende der 12. Woche nicht ins Strafgesetzbuch gehört und damit bis zu diesem Zeitpunkt legal sein sollte
Die Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Sehr geehrte Frau Q.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Ich erachte die gegenwärtige Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen als einen gesellschaftlich breit akzeptierten Kompromiss, den wir nicht gefährden sollten, schon gar nicht so kurz vor Ende der Legislaturperiode