
Die Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Sehr geehrte Frau Q.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Ich erachte die gegenwärtige Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen als einen gesellschaftlich breit akzeptierten Kompromiss, den wir nicht gefährden sollten, schon gar nicht so kurz vor Ende der Legislaturperiode
Die CDU steht hinter der Fristenlösung in Verbindung mit der verpflichtenden Beratung, wie sie in der geltenden Rechtslage geregelt ist
Warum sollte man den ändern? Wegen einer Kommission? Mit welcher Agenda? Wir haben das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Nach bestimmten Regeln. Ich würde das genau so lassen.