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(...) Auch ist das Einführen eines "sozialen" Wasserpreises oder die Regulierung des selbigen auf Ebene der Europäischen Union rechtlich nicht möglich, da die Wasserpreise durch die EU-Mitgliedsstaaten selbst reguliert werden und der Wasserpreis durch regional unterschiedliche Faktoren beeinflusst wird. Des Weiteren wäre eine Regulation der Wasserpreise auch in Deutschland nicht mit dem Grundgesetz sowie dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)vereinbar. (...)

(...) Allerdings muss die "Energie-Architektur" immer vor dem Hintergrund der regionalen Besonderheiten geplant werden. Ob die von Ihnen vorgeschlagene Speichertechnologie nützlich sein kann, kommt also immer auf den Einzelfall an. (...)

(...) Antwort: Die Aufhebung der bisherigen Befreiung der Wasserkraftnutzung von der Wasserentnahmeabgabe (wie Trinkwasser und Abwasser) begründet sich in der Pflicht zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben nach Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Danach wird die Wasserkraftnutzung ausdrücklich als Wasserdienstleistung und nicht wie bisher dem weiteren Begriff der Wassernutzung eingestuft. (...)

(...) In diesem Zusammenhang sollte in den nächsten Jahren eine breite und offene Debatte über eine zukunftsfeste und finanzierbare Daseinsvorsorge in Brandenburg sowie die Modernisierung des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes geführt werden. (...)