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Bettina König
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Frage von Bernhard M. •

Frage an Bettina König von Bernhard M. bezüglich Verbraucherschutz

Die Wasserwerke rechnen nur den Wasserverbrauch des gesamten Hauses ab, weigern sich aber trotz vorhandener wohnungsbezogener Kaltwasserzähler die Kosten des Wasserverbrauchs analog zur Abrechnung der Stromkosten direkt mit den Eigentümern oder Mietern der einzelnen Wohnungen abzurechnen. Was will Ihre Partei unternehmen, um diesen Missstand zu beenden?

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