
 Antwort 10.02.2025 von Sven Hoffmeister   FDP
Es bedarf einer klaren Regelung von Zuständigkeiten und Nutzungsrechte für alle Beteiligten.

Es bedarf einer klaren Regelung von Zuständigkeiten und Nutzungsrechte für alle Beteiligten.

Der Rummelsburger See ist ein wertvoller Natur- und Erholungsraum. Er muss sowohl geschützt als auch für alle Berliner*innen zugänglich bleiben.


Es darf nicht sein, dass Flächen die zwar nicht rechtlich, jedoch optisch zum Rosensteinpark gehören den Interessen Einzelner zugeführt werden

Wir lehnen die Änderung von § 23 des AEG aufgrund ökologischer und sozial- und wohnungspolitischer Gründe ab.

Im Fall des Rosenstein-Areals finde ich es wichtig, sicherzustellen, dass die Gleisflächen definitiv nicht mehr benötigt werden, Stichwort Gäubahn. Dann halte ich die Schaffung von Wohnraum dort für das Richtige.