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Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.
Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bundesregierung und die Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen vertreten
Das Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019 betrifft die Umsetzung der Richtlinie 2016/680 im Bereich der Bundespolizei. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Rechtsanpassungen im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes umgesetzt werden sollen