Antwort 30.08.2021 von Nadine Heselhaus SPD
Nebentätigkeiten sind anzuzeigen, bei Verstoß ist eine Sanktion vorgesehen.
Nebentätigkeiten sind anzuzeigen, bei Verstoß ist eine Sanktion vorgesehen.

Einkommen werden oberhalb eines Freibetrages zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Mit den Forderungen der LINKEN würde ihre Rente um 10 % steigen.

