Der Gesetzgeber hat im Zuge der schrittweisen Einführung des bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen beginnend zum 1. Juli 2023 (mit Übergangsfristen) eine Überführung auch der gesonderten Vergütungszuschläge für Pflegefachstellen in das allgemeine Vergütungsrecht gesetzlich verankert
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Antwort 25.03.2022 von Andreas Schwarz SPD
Antwort 26.04.2022 von Florian Toncar FDP
Gegenüber unseren Koalitionspartnern werden wir weiterhin darauf drängen, die Beschränkungen vollständig abzuschaffen
Antwort 02.06.2022 von Oliver Krischer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Haushalt bzw. die Freigabe musste also erst offiziell im Haushaltsausschuss des Bundestags erteilt werden.
Antwort 11.02.2022 von Rolf Mützenich SPD
Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Bewilligungsstellen alles dafür tun, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 04.02.2022 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die alte Bundesregierung hatte zu lange mit vielen Milliarden auf einen Standard mit zu geringen ökologischen Effekten gesetzt