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(...) Der Beitragsservice ist geschichtlich gewachsen: Das Rundfunksystem der Bundesrepublik erhielt seine heutige Gestalt im Wesentlichen nach dem Zweiten Weltkrieg. Obwohl die (West-)Alliierten unterschiedliche Vorstellungen über den Zuschnitt der Sendegebiete und die Struktur der Sender hatten, stimmten sie doch in einem Ziel überein: Auf Basis der später grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Rundfunkfreiheit sollten Radio und Fernsehen Pluralität und Vielfalt bieten – angesiedelt im Bereich der Kultur mit dem Auftrag zu bilden, zu informieren und zu unterhalten. (...)
(...) Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Bundesländer eine Umstellung der vormaligen gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag beschlossen. Diese Umstellung ist seit 1. (...)
Sehr geehrter Herr Friedewald,