Grundsätzlich gilt: Wer eine Kassenzulassung hat, übernimmt damit einen Versorgungsauftrag und muss ein entsprechendes Behandlungsangebot vorhalten. Eine bestimmte Patientenzahl ist dagegen nicht vorgeschrieben, auch weil Therapien unterschiedlich lang dauern.
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Allgemein sollte überdacht werden, wie die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden kann. Honorarabsenkungen sind hierbei definitiv ein Schritt in die verkehrte Richtung.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Vergütung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig – wie bei anderen Facharztgruppen – in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) einbezogen.
ch teile Ihre Sorge ausdrücklich. Es ist gesundheitspolitisch schwer vermittelbar, dass in einer Zeit historisch hoher psychischer Belastungen und ohnehin schon unzumutbarer Wartezeiten die wirtschaftliche Basis der ambulanten Versorgung geschwächt wird.
Vergütung wird durch Selbstverwaltung festgelegt; aktuell Anpassung und Senkung beschlossen. Prüfung läuft, Versorgung bleibt politisch wichtig.
Für uns in der Grünen Bundestagsfraktion ist klar: Wir halten die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen für in dieser Form schwer nachvollziehbar.