
(...) Es freut mich aber, Ihnen mitzuteilen, dass am 16. Mai der gastronomische Betrieb in Baden-Württemberg teilweise wieder erlaubt wurde. (...)
(...) Es freut mich aber, Ihnen mitzuteilen, dass am 16. Mai der gastronomische Betrieb in Baden-Württemberg teilweise wieder erlaubt wurde. (...)
(...) Es ist richtig, dass die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes erst ab 50% Kurzarbeit greift. (...)
ArbeitgeberInnen sind angehalten, alles dafür tun, um Kurzarbeit zu vermeiden.
(...) Über die Schließung und Öffnung von personennahen Dienstleitungen, wie die Nagel-, Kosmetik- und Tattoostudios entscheiden die Bundesländer selbstständig. Es freut mich aber, Ihnen mitzuteilen, dass am 13. Mai der Betrieb in Nagel-, Kosmetik- und Tattoostudios wieder erlaubt wurde. (...)
(...) Nach intensiven Verhandlungen hat man sich ja im Koalitionsausschuss darauf verständigt, das Kurzarbeitergeld deutlich anzuheben (...)