(...) Die Zahlung öffentlicher Gelder an die Kirchen in Deutschland beruht auf Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern auf der eine Seite sowie mit den evangelischen Landeskirchen und der katholischen Kirche auf der anderen Seite. Diese Verträge sind nur in beiderseitigem Einvernehmen änder- oder kündbar. Sollte die Bundesrepublik oder ein Bundesland hier also einseitig Änderungen oder eine gar eine Kündigung vornehmen, dann läge ein Rechtsbruch vor. (...)
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(...) Aber der Euro steht nicht nur für wirtschaftlichen Erfolg. Er steht auch für eine vertiefte politische Union der EU-Staaten, die ein Gewinn für ganz Europa ist. (...)
(...) bei all Ihrer Erregung, die in der Sache berechtigt sein mag, bitte ich doch, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich hier in keiner Weise die Auffassung vertreten habe, dass die bisherige Bekämpfung der Schwarzarbeit im Taxigewerbe durch die FKS ausreichend effizient sei. Genauso wenig habe ich die Notwendigkeit einer Änderung der rechtlichen Grundlagen der FKS-Arbeit ausgeschlossen - im Gegenteil. (...)
(...) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. (...)