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Andreas Scheuer
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Frage von Franz E. •

Frage an Andreas Scheuer von Franz E. bezüglich Finanzen

hallo erst mal....
zuerst mal die erklärung...
ich hatte 2006 einen motorradunfall und vor etwa zwei jahren konnte ich meine arbeit als kraftfahrer nicht mehr nachgehen...bin in die teilrente gekommen und von alg2 in harz4... am unfall bin ich nicht schuld so das die versicherung des gegners den schaden bzw alle kosten tragen müsst... es läuft zur zeit ein verfahren wegen schmerzensgeld und verdienstausfall im gericht in passau... die gegnerische versicherung versucht mit allen mitteln diese immer zu verzögern... soo nun meine frage...????
harz4 und alg2 nehmen keinen regress an die versicherung??? Warum? und was ist mit den steuergeldern die ich als harz4 empfänger nun bekomme???
dürfen versicherungen das???
gibt es kein gesetz das dies regelt?
ist das nicht betrug gegenüber dem steuerzahler???

ich danke im vorraus für eine antwort

mfg Franz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Eggerl,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Wunsch nach einer schnellen gerichtlichen Klärung des Falles verstehen.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Ziel ist neben der sozialen Sicherung insbesondere die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Erhöhung der Chancen hierauf und die Verbesserung der Betreuung durch die Agentur für Arbeit.

Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist, werden nicht angerechnet. Dies trifft zum Beispiel auf Schmerzensgeld zu, nicht aber auf Schäden, die an einem Gegenstand bzw. am Vermögen entstanden sind.

Grundsätzlich ist es Angelegenheit der Gerichte und der Prozessparteien, den Streitfall zu einem Abschluss zu bringen. Die näheren Anforderungen an die Rechtsmittel ergeben sich aus den Prozess- und Verfahrensordnungen der jeweiligen Gerichte. Für die weitere Vorgehensweise und inhaltliche Fragen bitte ich Sie sich an Ihren juristischen Beistand zu wenden. Gern nehme ich Ihre Schilderung in meine weitere politische Arbeit mit.

Für das weitere Verfahren wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer, MdB