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(...) Zu Recht weisen die Verwaltungsgerichte vielmehr in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass das Waffenrecht den „hochgradig sicherheitsrelevanten Bereich des Besitzes gefährlicher Gegenstände“ betrifft. Daher sind auch solche gesetzlichen Regelungen keine über die Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch das Waffengesetz hinausgehende unzulässige Enteignung. (...)
Sehr geehrter Herr N.,
Ihre Frage haben wir in unserem Berliner Wahlprogramm ab S. 13 beantwortet. Und hier finden Sie es:
Sehr geehrter Herr Meissner!
Ich kann Ihnen diese Fragen nicht beantworten.
Die Antwort Ihrer Petition wurde Ihnen ordnungsgemäß zugestellt. Diese wurde sowohl vom zuständigen Ministerium, dem Ausschuss und dem Landtag beantwortet.
(...) Hinweise auf eine mögliche Umleitung von Rüstungsgütern verfolgt die Bundesregierung mit Nachdruck. Bei erwiesenen Verstößen gegen Endverbleibszusicherungen wird die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für den betreffenden Empfänger grundsätzlich so lange ausgesetzt, bis der Sachverhalt geklärt und die Gefahr erneuter ungenehmigter Reexporte ausgeräumt ist. (...)