
Derzeit ist nicht abzusehen, ob dieses Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode aufgrund des Bruchs der Koalition noch umgesetzt werden kann.
Derzeit ist nicht abzusehen, ob dieses Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode aufgrund des Bruchs der Koalition noch umgesetzt werden kann.
Die Verkündung des Gesetzes ist derzeit für Dezember 2024 vorgesehen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, das heißt: Ab diesem Zeitpunkt gelten die geänderten Regelungen.
Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir den vorliegenden Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause eingehend prüfen.
Sie merken zu Recht kritisch an, dass einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht mit in das Tierschutzgesetz aufgenommen wurden. Auch wir als SPD-Bundestagsfraktion haben aus dem federführenden grünen Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung einen deutlich ambitionierteren Gesetzesentwurf erwartet und auch die FDP hat in regierungsinternen Verhandlungen einige Punkte verwässert.
Zudem bemerken wir als Unionsfraktion, dass der aktuelle Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, welches am 1. Februar 2024 veröffentlicht wurde, bei vielen Forschungseinrichtungen erhebliche Sorgen verursacht, indem diese eine Beschränkung ihrer in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Forschungsfreiheit befürchten.
Es ist uns ein großes Anliegen, den Tierschutz durch hohe Tierschutzstandards weiterzuentwickeln. Dabei müssen alle Bereiche berücksichtigt werden von der Landwirtschaft über die Forschung, bis zum Handel, Transport und natürlich der Haltung von Tieren.