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Der Schwerpunkt des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegt im Schutz vor Diskriminierung.

Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.


Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann. So auch in der aktuellen Tarifrunde mit den Öffentlichen Arbeitgebern.

Die Inflationsausgleichspämie (IAP) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann.