Das Prozedere ist wie folgt: Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und dem Bundeskanzler sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet. Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung.
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Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.
Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Wenn im jeweiligen Gesetz keine Regelungen für den Umgang mit Altfällen getroffen sind, gilt immer der Zeitpunkt der Entscheidung.
Vorbehaltlich der Prüfung im Bundespräsidialamt wird nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens gegenwärtig davon ausgegangen, dass die Verkündung des Gesetzes noch im März 2024 erfolgen könnte.
Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen