
Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Ihre doppelte Staatsangehörigkeit muss bei den zuständigen Behörden, insbesondere dem Einwohnermeldeamt, angegeben werden.
Sollte eine Person also berechtigt sein, neben der deutschen Staatsangehörigkeit zwei weitere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre von deutsche Seite auch das erlaubt.
Eine Sonderregelung für Personen, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes niederlegen gibt es nicht.
Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.