Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Im Landtag können wir nicht über das Aufenthaltsrecht entscheiden, das ist Bundesangelegenheit. Ich mache mich seit vielen Jahren mit meiner Partei dafür stark, das Aufenthaltsrecht dahingehend zu ändern, dass der Geschwisternachzug allen möglich wird.
Sollte die Situation es noch erfordern, würden wir Sie bitten, Ihre Frage erneut zu stellen, dann können wir diese richtig einordnen und beantworten.
in bestimmten Härtefällen ist eine Ausnahme vom A1-Sprachnachweis möglich.
Der Familiennachzug ist uns ein wichtiges Anliegen und wir arbeiten daran, die von Ihnen angesprochene Änderung schnellstmöglich umzusetzen
Dies ermöglicht es Paaren, bereits während der Zeit, in der die Partnerin oder der Partner die deutsche Sprache lernt, zusammenzuleben