Antwort 15.01.2024 von Bodo Ramelow Die Linke
Sollte die Situation es noch erfordern, würden wir Sie bitten, Ihre Frage erneut zu stellen, dann können wir diese richtig einordnen und beantworten.
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in bestimmten Härtefällen ist eine Ausnahme vom A1-Sprachnachweis möglich.
Der Familiennachzug ist uns ein wichtiges Anliegen und wir arbeiten daran, die von Ihnen angesprochene Änderung schnellstmöglich umzusetzen
Dies ermöglicht es Paaren, bereits während der Zeit, in der die Partnerin oder der Partner die deutsche Sprache lernt, zusammenzuleben
Seien Sie versichert, dass ich mich weiterhin dafür stark mache, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Rechtsänderungen bei der Familienzusammenführung zu deutschen und ausländischen Staatsangehörigen noch in diesem Jahr Gesetz werden