Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 30.01.2024

Ja, die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit gilt für alle Menschen in Deutschland, die Anspruch auf eine weitere Staatsangehörigkeit haben

Portrait von Johannes Steiniger
Antwort von Johannes Steiniger
CDU
• 03.05.2024

Als CDU/CSU haben wir das Gesetz klar abgelehnt.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.02.2024

Und gerne können wir das Verfahren zur Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit an dem vorgeschlagenen Beispiel durchspielen:

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 02.02.2024

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit als verkündet. Danach beginnt die gesetzlich festgelegte 3-Monats-Frist bis zum Inkrafttreten. 

Macit Karaahmetoglu
Antwort von Macit Karaahmetoğlu
SPD
• 29.01.2024

Nein, es bedarf keiner Beibehaltungsgenehmigung mehr.

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