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An den Bedingungen für die Wiedereinbürgerung wurde im Rahmen der gerade abgeschlossenen Reform nichts verändert. Das Verfahren ist hier gut dargestellt:
Wir machen die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich. Sowohl für in Deutschland lebende Ausländer:innen, als auch für im Ausland lebende Deutsche, die sich einbürgern lassen möchten. Die Beibehaltungsgenehmigung entfällt entsprechend.
Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.
Ja, die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit gilt für alle Menschen in Deutschland, die Anspruch auf eine weitere Staatsangehörigkeit haben
Als CDU/CSU haben wir das Gesetz klar abgelehnt.
Und gerne können wir das Verfahren zur Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit an dem vorgeschlagenen Beispiel durchspielen: