Frage von Ilker S. • 30.01.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 30.01.2024
Ja, die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit gilt für alle Menschen in Deutschland, die Anspruch auf eine weitere Staatsangehörigkeit haben
Ja, die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit gilt für alle Menschen in Deutschland, die Anspruch auf eine weitere Staatsangehörigkeit haben
Als CDU/CSU haben wir das Gesetz klar abgelehnt.
Und gerne können wir das Verfahren zur Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit an dem vorgeschlagenen Beispiel durchspielen:
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit als verkündet. Danach beginnt die gesetzlich festgelegte 3-Monats-Frist bis zum Inkrafttreten.
Nein, es bedarf keiner Beibehaltungsgenehmigung mehr.