Antwort 03.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Mit dem Satz „Äpfel nicht mit Birnen vergleichen“ meinte ich, dass man zwei Dinge nicht miteinander vergleichen sollte, die sich grundlegend unterscheiden
Mit dem Satz „Äpfel nicht mit Birnen vergleichen“ meinte ich, dass man zwei Dinge nicht miteinander vergleichen sollte, die sich grundlegend unterscheiden
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Verfassungsklage gegen die beschlossenen Regelungen zur neuen Grundsicherung und zur Rente geplant.
Die deutsche Rentenversicherung funktioniert überwiegend nach dem Umlageprinzip.
Am Ende werden sicherlich alle Menschen in unserem Land einen Beitrag leisten müssen
Es ist keine Abschaffung geplant, lediglich eine Anpassung der Altersgrenze von ursprünglich 63 auf 65 entsprechend der Geburtsjahrgänge findet gegenwärtig statt.