Antwort 07.01.2022 von Monika Grütters CDU
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Aufgabe gestellt, die aus meiner Sicht nicht einer Mindestanzahl von Intensivbetten beantwortet werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Aufgabe gestellt, die aus meiner Sicht nicht einer Mindestanzahl von Intensivbetten beantwortet werden kann.
sobald eine allgemeine Impfpflicht eingeführt ist, muss ein Verstoß dagegen auch wirksam geahndet werden.
Wir als Freie Demokraten setzen auf eine evidenzbasierte Corona-Politik. Essentiell hierfür ist eine solide Datengrundlage, auf deren Basis wir ausgewogene Entscheidungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens treffen können.
Die Politik ist dafür da, diese Pandemie aufzuarbeiten, um aus den Erfahrungen und auch Versäumnissen zu lernen, die richtigen Schlüsse zu ziehen und in Zukunft besser auf ähnliche Ereignisse vorbereitet zu sein.