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(...) Jedoch fällt es mir beim besten Willen schwer, eine tatsächliche Persönlichkeitsverletzung in Ihrem Fall aufgrund der Ableistung des Grundwehrdienstes zu erkennen. Auch ich selbst durfte den Grundwehrdienst ableisten. (...)
(...) Mit Anteilnahme habe ich Ihren Bericht gelesen, in dem sie die nach Ihrer Einschätzung erhebliche Beeinträchtigung Ihrer beruflichen Entwicklung durch den Grundwehrdienst im Jahre 1989 schildern. Nach einer ersten Einschätzung kann die von Ihnen angeführte prinzipielle Schlechterstellung derjenigen, die nach dem Studium zum Grundwehrdienst eingezogen wurden, kaum in Ihrem Sinne einer generellen Kompensation geregelt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Mühlbauer,
(...) Im Bundeswahlgesetz (BWG) heißt es unter § 15: (...)