Eine Kopplung der Rente an die Lebenserwartung ist ungerecht, denn sie ignoriert soziale und regionale Unterschiede und ist faktisch eine Rentenkürzung.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Das Renteneintrittsalter pauschal an der steigenden Lebenserwartung anzuknüpfen, geht an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei und ist sozial ungerecht.
Kern der Verständigung ist, dass die Herausforderungen des demografischen Wandels nicht durch eine einzelne Maßnahme gelöst werden können.
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zügig umzusetzen. Damit ist die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung jedoch noch nicht geltendes Recht. Ein konkreter Gesetzentwurf muss zunächst im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Ein Ja oder Nein zu meinem Abstimmungsverhalten kann ich Ihnen heute nicht zusagen. Darüber kann ich erst abschließend entscheiden, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt.