Antwort 13.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Die Energiepreispauschale und die Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte in den Existenzsicherungssystemen richteten sich grundsätzlich an verschiedene Personenkreise.
Die Energiepreispauschale und die Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte in den Existenzsicherungssystemen richteten sich grundsätzlich an verschiedene Personenkreise.
Die drei Pakete bringen allen Bürgerinnen und Bürgern schnelle und unbürokratische Entlastungen in Höhe von rund 95 Milliarden Euro
ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.
Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt
Fragen rund um Versorgungsbezüge fallen in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)