(...) Es stimmt, dass bei Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder Sozialgeld erhalten, das Kindergeld als Einkommen vollständig angerechnet wird. Das ergibt sich daraus, dass Arbeitslosengeld II und Sozialgeld als garantierte staatliche (steuerfinanzierte) Sicherung des sozialen Existenzminimums immer "nachrangig" gezahlt werden, das heißt: alle anderen Arten des Einkommens, von Erwerbseinkünften über Rentenansprüche bis zu Miet- oder Vermögenseinnahmen müssen zuerst zum Bestreiten des Lebensunterhalts verwendet werden; dazu gehört auch das Kindergeld. (...)
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(...) Es sind aber auch andere Varianten denkbar. Zu keinem Zeitpunkt darf ein Mensch allerdings weniger erhalten, als das Existenzminimum erfordert. (...)
(...) Eine Rentenversicherungspflicht für alle steht dem entgegen. Niemand sollte gegen seinen Willen in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen werden. MIttel der Wahl ist, wie oben beschrieben, das 3-Säulenmodell der Rentenversicherung. (...)
(...) Der federführende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich in dieser Woche darauf verständigt, eine öffentliche Anhörung "Konfliktsituationen während der Schwangerschaft" am Montag, 16. März 2009 durchzuführen, über die Sie voraussichtlich schon bald mehr auf der entsprechenden Seite des Ausschusses finden können: www.bundestag.de/ausschuesse/a13/anhoerungen/index.html . (...)
(...) Diese Reform war aufgrund der drastisch gestiegenen Wohn- und Heizkosten mehr als überfällig. Denn von einer sozialen Absicherung des Wohnens kann schon lange keine Rede mehr sein. Seit 2001 sind die Mieten ohne Nebenkosten um 6,5 Prozent gestiegen. (...)