Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von Hans-Peter Uhl
CSU
• 08.04.2008

Nachtrag:

Die Aussage, dass rechtlich zwischen Einhandmessern und Messern mit einer Klingenlänge über 12cm differenziert würde, ist unzutreffend und somit zu korrigieren. Ich bitte um Nachsicht.

Portrait von Reinhard Grindel
Antwort von Reinhard Grindel
CDU
• 08.04.2008

(...) Sie bezieht sich nur auf DRK-Mitarbeiter im Einsatz. Die Gesetzesnovelle würde ins Leere laufen, wenn die bloße Behauptung, man wolle im Zweifelsfall mit einem Einhandmesser Personen retten, ausreichen würde, um das Führensverbot zu unterlaufen. Der Gesetzgeber hat den klaren Willen, Einhandmesser aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. (...)

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