Frage von Joachim P. • 17.04.2025
Antwort ausstehend von Anja Troff-Schaffarzyk SPD
Grundsätzlich gilt für alle Antragstellenden unter anderem die Voraussetzung, dass man den Lebensunterhalt für sich und ggf. unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbst finanziert. Das ist für abhängig Beschäftigte natürlich leichter nachzuweisen als für Selbständige.
Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.
Bereits 2020 haben wir Grüne im Bundestag uns dafür eingesetzt, dass die Finanzierung der Kirchen modernisiert wird. Das können Sie hier nachlesen:
Die SPD sieht Kirchen und Religionsgemeinschaften als wichtige Akteure der Zivilgesellschaft, die einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten