
  Antwort ausstehend von Ina Marie Raab   BSW


Ausschreibungen müssen so gestaltet werden, dass sich auch neue Anbieter aussichtsreich bewerben können und Kopplungen von Losen oder Verlängerungen ohne Ausschreibung vermieden werden.

Bei der Neuausschreibung der Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund werden Hinweise des Bundeskartellamts selbstverständlich berücksichtigt.


Wir teilen die Kritik des Bundeskartellamtes und setzen uns darüber hinaus für eine Reduktion von Werbung ein.

Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts