Bereits in der Vergangenheit habe ich mich klar für die Abschaffung des § 218 StGB ausgesprochen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten.
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Eine Reform des Abtreibungsrechts sollte zügig nach der Bundestagswahl erfolgen. Diese komplexe Debatte gehört aber nicht in die Wahlkampfzeit.
Mir wäre es wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin klaren Regeln unterliegt aber nicht mehr im Strafgesetzbuch verankert ist. Die Beratungspflicht und die 12-Wochen-Frist müssen bleiben, so kann das ungeborene Leben geschützt werden und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird respektiert.
Eine moderne Gesellschaft, die sich den Werten von Freiheit und Selbstbestimmung verpflichtet fühlt, muss bereit sein, eine sachliche Debatte über die Reform des § 218 StGB zu führen
Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.
Zu § 218 bin ich der Ansicht, dass er abgeschafft gehört. Eine Frau hat faktisch die Selbstbestimmung über ihren Körper und ich halte nichts von einer rechtlichen Einschränkung bis hin zur Bestrafung.