Das Finanzamt erhebt aktuell Kirchensteuer (bei Kirchensteuerpflichtigen), erhält dafür jedoch auch eine Aufwandsentschädigung.
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Das Finanzamt erhebt aktuell Kirchensteuer (bei Kirchensteuerpflichtigen), erhält dafür jedoch auch eine Aufwandsentschädigung.
Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird bereits nicht nur durch die einkommensabhängigen Beiträge der Versicherten, sondern auch durch einen jährlichen Bundeszuschuss finanziert, der aus Steuergeldern stammt.