
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".

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Über das weitere Vorgehen kann sinnvoll erst nach Abschluss des Organstreitverfahrens und damit voraussichtlich nach der bevorstehenden Bundestagswahl entschieden werden.

Wichtig ist aus unserer Sicht, dass diese zusätzliche Zeit nun bestmöglich zur weiteren Aufklärung des größten Steuerraubs in der Geschichte der Bundesrepublik genutzt wird.

Ob Frau Brorhilker dazu gehört müssen Menschen beurteilen, die ihr Wirken verfolgt haben.

Klar ist: Die illegalen Cum-Ex Geschäfte müssen aufgedeckt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Was die Verkürzung der Fristen anbelangt, so hat die Ampel diesen Passus im Bürokratieentlastungsgesetz IV untergebracht, das bereits im September im Bundestag verabschiedet wurde. Wir haben diesem Gesetz grundsätzlich zugestimmt, da Bürokratieabbau in allen Bereichen zwingend notwendig ist. Auf unseren Druck hin wurde für die Cum-Ex-relevanten Akten jedoch eine Ausnahmeregelung getroffen.