Frage von Michael T. • 06.11.2023

Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sachsen hat den 1.9.24 schon bestimmt und die Thüringer Landesregierung wird es bei der nächsten Kabinettssitzung auch festlegen
Wahlbeobachtung ist hier das A und O, Kontrolle, Dokumentation und anschließende Veröffentlichung von möglichen Unregelmäßigkeiten.
Die Wahlorgane sind keine Behörden oder öffentlichen Stellen des Bundes, sondern Einrichtungen gesellschaftlicher Selbstorganisation.
Es ist richtig, dass es jetzt in verschiedenen Gremien eine Aufarbeitung der Wahlen vom 26. September 2021 gibt.